
Düsseldorf. Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied jetzt, dass einer Frau Schadensersatz und Schmerzensgeld zusteht, weil ihr sogenanntes Bio-Tattoo sich entgegen dem Versprechen der Tätowiererin nicht nach drei bis sieben Jahren in Nichts auflöste, sondern jetzt per Laser entfernt werden soll. Artikel von Doreen Brumme weiter lesen…

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